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VG Regensburg, 15.01.2014 - RN 3 K 13.1169 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 13.01.1999 - 4 ZB 97.2940
Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2014 - RN 3 K 13.1169
Ein deutlicher Anhaltspunkt für das Erlöschen eines Herkommensrechts ist, dass weder die Organe der aufgelösten Gemeinde noch die Rechtler selbst die zuständigen Organe der aufnehmenden Gemeinde über das Bestehen des Herkunftsrechts in Kenntnis gesetzt haben (vgl. BayVGH vom 13.1.1999 Az. 4 ZB 97.2940). - VGH Bayern, 06.04.2004 - 4 ZB 02.2162
Auszug aus VG Regensburg, 15.01.2014 - RN 3 K 13.1169
Fasionen und Eintragungen in Häuser- und Rustikal-Steuerkatastern sind ebenfalls keine Rechtstitel für das Bestehen von Gemeindenutzungsrechten (vgl. BayVGH vom 6.4.2004 Az. 4 ZB 02.2162).
- OLG München, 19.07.2016 - 34 Wx 118/16
Grundbuchberichtigung - Nachträgliche Eintragung eines altrechtlichen Forstrechts …
Für ein öffentlichrechtliches Nutzungsverhältnis spricht vielmehr, dass nach dem Vorbringen der Beteiligten mehrere Eigentümer von in der Gemeinde gelegenen Grundstücken ein vergleichbares Nutzungsrecht an den gemeindlichen Waldgrundstücken in Anspruch nehmen (vgl. BayObLGZ 1982, 400/413; VG Regensburg vom 15.1.2014, RN 3 K 13.1169 juris Rn. 18). - VG Würzburg, 05.05.2021 - W 2 K 20.157
Auslegung eines Vergleichs über Nutzungsrechte an Gemeindevermögen
Ein öffentliches Nutzungsrecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde und den jeweiligen Nutzungsberechtigten und stellt ein Rechtsverhältnis i.S.v. § 43 Abs. 1 VwGO dar (vgl. auch VG Regensburg, U.v. 15.1.2014 - RN 3 K 13.1169 - juris; bestätigt durch BayVGH, B.v. 16.3.2015 - 4 ZB 14.359 - juris).